Holzbau-Glossar
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Carport, Terrassenüberdachung, Pavillon, Dachstuhl und Gartenhaus, kurz und verständlich erklärt.
Holz und Werkstoffe
- KVH: Konstruktionsvollholz
- Technisch getrocknetes, maßhaltiges Vollholz für tragende Bauteile wie Pfosten, Sparren und Pfetten. Das Standard-Konstruktionsholz im Holzbau, meist aus Fichte.
- BSH: Brettschichtholz (Leimbinder)
- Aus mehreren Brettlagen verleimtes Holz. Sehr formstabil und für große Spannweiten geeignet, zum Beispiel bei Doppelcarports oder weiten Überdachungen.
- Fichte
- Das preiswerte, stabile Standard-Bauholz. Benötigt im Außenbereich einen schützenden Anstrich (Lasur oder Deckfarbe).
- Lärche
- Von Natur aus witterungsbeständigeres Holz mit warmer Farbe. Kann unbehandelt silbergrau vergrauen; ein Anstrich ist optional.
- Festigkeitsklasse (C24)
- Einstufung von Bauholz nach DIN EN 338. Die Zahl nennt die charakteristische Biegefestigkeit in N/mm². Konstruktionsvollholz wird standardmäßig in C24 geliefert.
- Dauerhaftigkeitsklasse
- Natürliche Widerstandsfähigkeit des Kernholzes gegen holzzerstörende Pilze nach DIN EN 350, von Klasse 1 (sehr dauerhaft) bis 5 (nicht dauerhaft). Fichte liegt bei 4, Lärche und Douglasie bei 3 bis 4. Mehr unter Fichte oder Lärche?
- Gebrauchsklasse
- Beanspruchung eines einzelnen Bauteils nach DIN EN 335. GK 0 heißt unter Dach und trocken, GK 3.1 bewittert ohne Erdkontakt mit schneller Rücktrocknung, GK 3.2 bewittert mit stehendem Wasser, GK 4 Erdkontakt.
- Hirnholz
- Die Schnittfläche quer zur Faser, etwa die Unterseite eines Pfostens. Sie nimmt Wasser besonders schnell auf. Deshalb steht ein Pfosten im Außenbereich mit etwa 30 cm Abstand zum Boden, bei einem Kiesbett genügen etwa 15 cm.
Bauteile der Konstruktion
- Sparren
- Die schräg von der Traufe zum First verlaufenden Balken eines geneigten Daches, die die Dacheindeckung tragen.
- Pfette
- Waagerechter Längsbalken, der die Sparren stützt. Man unterscheidet Fußpfette (unten an der Traufe), Mittelpfette und Firstpfette (oben am First).
- Pfosten (Stütze)
- Senkrechtes tragendes Bauteil, das die Dachlast in das Fundament ableitet, etwa die Stützen eines Carports oder Pavillons.
- Kopfband
- Diagonale Strebe zwischen Pfosten und Pfette. Sie versteift die Konstruktion und nimmt seitliche Kräfte (Windlasten) auf.
- First
- Die oberste, waagerechte Kante eines geneigten Daches, an der zwei Dachflächen zusammentreffen.
- Traufe
- Die untere, waagerechte Kante der Dachfläche, an der das Regenwasser abläuft (dort sitzt meist die Regenrinne).
- Dachneigung
- Der Winkel der Dachfläche zur Waagerechten, angegeben in Grad. Sie beeinflusst Wasserablauf, Optik und mögliche Eindeckungen.
- Kehlbalken
- Waagerechter Balken, der zwei gegenüberliegende Sparren im mittleren Drittel verbindet. Er verkürzt die Knicklänge der Sparren und erlaubt größere Spannweiten. Mehr unter Sparrendach, Kehlbalkendach oder Pfettendach?
- Gratsparren
- Der Sparren an der Kante, an der zwei Dachflächen eines Walmdachs zusammentreffen. Er braucht ein Auflager, weshalb Walmdächer meist als Pfettendach gebaut werden.
- Stiel
- Senkrechte Stütze im Dachstuhl, die eine Pfette trägt. Beim stehenden Stuhl stehen die Stiele senkrecht, beim liegenden Stuhl übernehmen schräge Streben ihre Aufgabe und halten den Dachraum frei.
- Achsmaß
- Der Abstand von Mitte zu Mitte zweier Bauteile. Sparren liegen meist mit 62,5 oder 80 cm Achsmaß, weil Dämmstoffe in genau diesen Breiten geliefert werden. Mehr unter Sparrenabstand und Querschnitt.
- Abbund
- Das Zuschneiden und Bearbeiten der Hölzer vor der Montage, heute meist auf einer CNC-Abbundanlage. Die Hölzer kommen nummeriert als Bausatz auf die Baustelle. Mehr unter Dachstuhl als Bausatz.
- Riegelbauweise (Holzständerwerk)
- Wandaufbau aus senkrechten Ständern zwischen Schwelle und Rähm, ausgesteift durch waagerechte Riegel und Streben. Die Bauweise des Holzrahmenbaus und des Gartenhauses; beplankt und gedämmt wird je nach Nutzung.
- Schwellenkranz
- Der umlaufende Rahmen aus Schwellen, auf dem die Ständer einer Holzwand stehen. Er verteilt die Last auf das Fundament und muss durch eine Trennlage vor aufsteigender Feuchte geschützt sein.
- Windschief (verwunden)
- Eine Dachfläche, deren vier Ecken nicht in einer Ebene liegen. Jeder Sparren hat dann eine andere Neigung und Länge. Kommt fast nur im Bestand vor, etwa nach Setzungen. Mehr unter windschiefe Dachfläche.
Dachformen und Aufbauten
- Pultdach
- Dach mit nur einer geneigten Fläche. Modern, gut für Photovoltaik und die typische Form der angelehnten Terrassenüberdachung.
- Satteldach
- Das klassische Dach aus zwei gegeneinander geneigten Flächen mit First in der Mitte, robust und wirtschaftlich.
- Walmdach
- Dach, das an allen vier Seiten geneigt ist (auch die Giebelseiten). Besonders wetterfest und repräsentativ.
- Gaube (Dachgaube)
- Aufbau im Dach, der mehr Licht und Kopfhöhe im Dachgeschoss schafft und die Wohnfläche vergrößert.
- Regeldachneigung
- Die Neigung, ab der eine Eindeckung ohne Zusatzmaßnahmen regensicher ist. Trapezblech funktioniert ab etwa 5 bis 8 Grad, Betondachsteine ab etwa 22 Grad, Biberschwanzziegel ab etwa 30 Grad. Mehr unter Dachformen im Überblick.
Fundament, Recht und Nachweise
- Punktfundament
- Einzelfundament unter einem Pfosten (z. B. aus Beton), das die Last punktuell in den Boden ableitet, üblich bei Carports und Pavillons.
- Grenzabstand
- Der von der Landesbauordnung geforderte Mindestabstand eines Bauwerks zur Nachbargrundstücksgrenze.
- Verfahrensfrei
- Ein Bauvorhaben, das ohne Baugenehmigung errichtet werden darf. Was verfahrensfrei ist, regelt die Landesbauordnung, oft bis zu einer bestimmten Größe.
- Standsicherheitsnachweis
- Der statische Nachweis, dass ein Bauwerk die auftretenden Lasten sicher trägt. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben wie einem Dachstuhl erforderlich und Aufgabe des Fachbetriebs.
- Schneelastzone
- Einteilung Deutschlands nach DIN EN 1991-1-3 mit Nationalem Anhang in fünf Zonen. Die Sockelwerte reichen von 0,65 bis 1,10 kN/m², innerhalb einer Zone steigt die Last mit der Geländehöhe. Die Zuordnung erfolgt je Gemeinde.
- Außenbereich
- Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch im zusammenhängend bebauten Ortsteil liegen (§ 35 BauGB). Die Verfahrensfreiheit etwa für Carports gilt dort in fast allen Bundesländern nicht. Mehr unter Carport-Baugenehmigung.
- Mittlere Wandhöhe
- Die gemittelte Höhe einer Wand bei geneigtem Dach. Sie ist der Maßstab für Verfahrensfreiheit und Grenzbebauung und liegt in den meisten Landesbauordnungen bei 3 Metern.
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